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Heldengedenktag
Der Heldengedenktag wurde 1919 vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge als Gedenktag für die gefallenen deutschen Soldaten des Ersten Weltkrieges vorgeschlagen. 1922 fand die erste Gedenkstunde im Reichstag statt.
1926 wurde entschieden, den Heldengedenktag regelmäßig am fünften Sonntag vor Ostern zu begehen.Entgegen des ausdrücklichen Wunsches des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge wurde der Volkstrauertag in der Weimarer Republik nie zum gesetzlichen Feiertag erklärt.
Im Nationalsozialismus wurde dieser Gedenktag übernommen und zu einem staatlichen Feiertag erklärt. Im Jahr 1939 wurde der Heldengedenktag auf den 16.März verlegt, wenn dieser Tag auf einen Sonntag fiel. Wenn nicht, sollte dieser am Sonntag vor dem 16. März begangen werden.
Der letzte Heldengedenktag wurde 1945 begangen.
Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurde 1948 in den drei westlichen Besatzungszonen die Tradition des Heldengedenktag wieder in der alten Form aufgenommen und nach der Gründung der BRD im Volkstrauertag fortgeführt.
In der DDR wurde ein "Internationaler Gedenktag" für die Opfer eingeführt.
1950 fand die erste zentrale Veranstaltung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge im Bundestag in Bonn statt.
In Abgrenzung zu der eigentlichen Tradition des Heldengedenktages wurde 1952 beschlossen, den Volkstrauertag an das Ende des Kirchenjahres zu verlegen.